Das Gründen eines Unternehmens in Kroatien kann ein spannendes Unterfangen sein, dank seiner strategischen Lage, reichen Kultur und lebendigen Wirtschaft. Unabhängig davon, ob Sie ein lokaler Unternehmer oder Geschäftsperson sind, ist es entscheidend, den Prozess der Registrierung einer Partnerschaft in Kroatien zu verstehen, um einen erfolgreichen Start zu gewährleisten. Dieser Leitfaden soll Sie durch die Grundlagen der Gründung einer Partnerschaft führen und auch Einblicke in das kroatische Geschäftsumfeld geben.
Partnerschaften in Kroatien verstehen
In Kroatien kann eine Partnerschaft (oder „ortačko društvo“) verschiedene Formen annehmen, aber typischerweise handelt es sich um zwei oder mehr Personen, die sich darauf einigen, gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Partnerschaften werden durch das kroatische Unternehmensgesetz geregelt, das die Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten aller Beteiligten festlegt. Kroatien erkennt mehrere Arten von Partnerschaften an:
1. Öffentliche Partnerschaft (javno trgovačko društvo, JTD)
2. Kommanditgesellschaft (komanditno društvo, KD)
3. Kommanditgesellschaft mit Aktienkapital (komanditno društvo s dioničkim kapitalom, LKD)
Schritte zur Registrierung einer Partnerschaft
1. **Erstvereinbarung**: Der erste Schritt besteht darin, eine Partnerschaftsvereinbarung festzulegen. Dieses rechtlich bindende Dokument legt die Bedingungen der Partnerschaft fest, einschließlich Gewinnbeteiligungsverhältnisse, Verantwortlichkeiten und Governance-Strukturen.
2. **Namensregistrierung**: Wählen Sie einen einzigartigen Unternehmensnamen, der den kroatischen Namensregelungen entspricht. Der Name darf nicht irreführend sein oder zu ähnlich zu bestehenden Unternehmen sein und sollte je nach Partnerschaftstyp „javno trgovačko društvo“ oder „komanditno društvo“ enthalten.
3. **Einreichung beim Gerichtsregister**: Reichen Sie Ihre Partnerschaftsvereinbarung bei dem Handelsgericht ein. Diese Einreichung muss die Partnerschaftsvereinbarung, Identitätsnachweis aller Partner, eine von den Partnern unterzeichnete Erklärung und einen Nachweis des legalen Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger enthalten.
4. **Erhalt einer OIB (Persönliche Identifikationsnummer)**: Jeder Partner muss eine Persönliche Identifikationsnummer (OIB) erhalten, die für alle offiziellen Transaktionen und steuerlichen Angelegenheiten in Kroatien verwendet wird.
5. **Registrierung bei den Steuerbehörden**: Die Partnerschaft muss bei der kroatischen Steuerverwaltung registriert werden, wo Sie eine Mehrwertsteuer und andere erforderliche Steuerregistrierungen erhalten.
6. **Eröffnung eines Geschäftsbankkontos**: Eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen der Partnerschaft. Für diesen Zweck benötigen Sie die Gerichtsregistrierungsdokumente und die OIB-Nummern der Partner.
7. **Sozialversicherungsregistrierung**: Registrieren Sie die Partnerschaft und ihre Mitarbeiter (wenn vorhanden) beim Kroatischen Institut für Rentenversicherung und dem Kroatischen Institut für Krankenversicherung.
Für die Produktion kann das folgende Link zur Registrierung einer Partnerschaft in Kroatien hilfreich sein.